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Channel: Hilfswerk - Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals | DER GLÖCKEL » 3. Klage
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Landesgericht Korneuburg weist Klage vom NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKEL ab

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Wie bereits berichtet, hat das NÖ HILFSWERK (ÖVP) unter dem Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL den Herausgeber des Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL wegen des Prologs zum “Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals” – “Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich”, wegen § 152 StGB Kreditschädigung, beim Landesgericht Korneuburg verklagt. Bereits im Vorfeld zu dem ausgeschriebenen Prozeßtermin am 12.12.06 waren es sieben (!) weitere Verfahren, die das NÖ HILFSWERK gegen die Exklusivserie anstrebte und bis dato entweder verlor oder wegen Unwiderlegbarkeit der Reportageninhalte die Klagen zurückzog. HILFSWERK Personalleiter Mag. Wolfgang SCHABATA erscheint nicht Auffällig war schon zu Prozeßbeginn, das entgegen der Ankündigung des NÖ HILFSWERKS nicht der Leiter für Personal und Infrastruktur, Mag. Wolfgang SCHABATA vor Gericht als Zeuge erschien, sondern dessen Geschäftsführer HAMPEL in Begleitung des Rechtanwaltes Dr. Egon ENGIN-DENIZ von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH – 1010 Wien, kam. Sowohl gegen SCHABATA als auch HAMPEL hat der Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL bereits mehrfach Strafanzeige wegen “Falscher Beweisaussage vor Gericht” gem. § 288 StGB eingebracht. Faksimile aus der Klageschrift vom NÖ HILFSWERK – der Personalleiter SCHABATA wird als Zeuge angeführt – erscheint dann jedoch gar nicht zum Prozeß Kläger verstößt gegen Strafprozeßordnung In dieser Gerichtsverhandlung sollte es nach Absicht GLÖCKELS endlich […]

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